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Automatisierung der Security Awareness

Planen Sie Ihre jährliche Awareness-Kampagne mit ein paar Klicks

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Awareness für Cyber Security für Dummies

Eine unverzichtbare Ressource um eine Kultur der Cyber Awareness zu schaffen

Leitfaden für Dummies zum E-Learning Cyber Security

Der ultimative Leitfaden für die Implementierung von einem effektiven E-Learning zur Cyber Security

Ultimativer Leitfaden gegen Phishing

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Über uns

MetaCompliance verfügt über mehr als 18 Jahre Erfahrung im Sektor Cyber Security und Compliance und bietet eine innovative Lösung für die Awareness der Mitarbeiter für die Informationssicherheit und die Automatisierung von Incident Management. Die MetaCompliance-Plattform wurde entwickelt, um den Bedarf der Kunden an einer einzigen, umfassenden Lösung für das Management von Risiken in den Bereichen Cyber Security, Datenschutz und Compliance zu erfüllen.

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Automatisierung der Security Awareness

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Geschäftsbedingungen

1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Bezeichnungen:

Abonnementgebühren bezeichnen die vom Kunden an den Anbieter zu zahlenden Abonnementgebühren für die Nutzerabonnements wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer etwaigen Leistungsvereinbarung festgelegt.

Administrativer Nutzer (Administrator User) bezeichnet einen autorisierten Nutzer mit administrativen Rechten in Bezug auf den Account des Kunden (wie vom Anbieter vorgegeben).

AGB meint diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Anbieter ist INCREASE YOUR SKILLS GmbH (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 33627) mit Sitz in der Katharinenstraße 21, 04109 Leipzig, Deutschland.

Anfangslaufzeit bedeutet die anfängliche Abonnementlaufzeit von 12 Monaten, die mit dem Start-Datum beginnt (oder ein anderer Zeitraum, den der Anbieter mit dem Kunden entweder in der Service Vereinbarung oder anderweitig schriftlich vereinbart hat).

Auftragsbestätigung bedeutet eine vom Anbieter ausgestellte Bestätigung der Bestellung des Kunden.

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) (Data Processing Agreement, DPA) bezeichnet einen Zusatzvertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden, in dem die zusätzlichen Bestimmungen, Anforderungen und Bedingungen festgelegt sind, unter denen der Anbieter im Namen des Kunden personenbezogene Daten bei der Erbringung der Leistungen im Rahmen des Vertrags verarbeiten darf. Der AVV ist hier abrufbar.

Autorisierte Nutzer (Authorised Users) sind ausschließlich die Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Kunden, die vom Kunden gemäß Ziffer 2 zur Nutzung der Leistungen und aller Zusatzdokumente autorisiert wurden und für die der Kunde ein Nutzerabonnement erworben hat.

Geschäftstag bedeutet 09:00 bis 17:00 Uhr CET an Wochentagen mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen in Sachsen, Deutschland ist.

Kunde bezeichnet die Organisation bzw. Unternehmen (einschließlich ihrer bekannten Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen), die ein Nutzerabonnement vom Anbieter erworben hat, so wie in der jeweiligen Service Vereinbarung oder anderweitig angegeben.

Kunden-IT-Anlage bedeutet ein funktionierendes Hard- und Softwaresystem, das den Zugang zu einem modernen Internetbrowser ermöglicht, d.h. etwa zu den neuesten Versionen von Google Chrome, Mozilla Firefox, Safari oder MS Edge, sowie zu allen anderen Programmen, die vom Anbieter spezifiziert werden.

Kundeninhalte sind alle Inhalte, einschließlich Text-, Ton-, Video- und Bilddateien, die vom Kunden, seinen Autorisierten Nutzern oder (falls zutreffend) dem Anbieter (oder seinen Subunternehmern) bei der Nutzung der Plattform des Anbieters bereitgestellt und hochgeladen werden. Zu den Kundeninhalten gehören keine personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutzgesetze.

Kundenspezifische Leistungen bedeutet die Erstellung und die Zurverfügungstellung von eLearning-Kursen oder anderen genannten Materialien durch den Anbieter an den Kunden, die den Anforderungen des Kunden, wie in der Leistungsbeschreibung dokumentiert, entsprechen.

Laufzeit (Subscription Term) bezeichnet in Bezug auf jedes Nutzerabonnement den Zeitraum, der am Start-Datum beginnt und für die Anfangslaufzeit und etwaige Verlängerungszeiträume (vorbehaltlich der Ziffer 14.3) andauert, sofern dieser Vertrag nicht gemäß seinen Bedingungen vorher gekündigt wird.

Leistungen sind die in der jeweiligen Service Vereinbarung oder anderweitig näher beschriebenen Abonnementleistungen, die der Anbieter dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung stellt und die er Autorisierten Nutzern über die Plattform des Anbieters zugänglich macht. Die Leistungen können auch die Verwendung von SCORM-Transfer und/oder MetaLearning Fusion eLearning-Dateien im Lernmanagementsystem des Kunden (LMS) umfassen, sofern diese kompatibel sind. Dies erfolgt auf lizenzierter Basis und nur für die Dauer der Laufzeit.

Leistungsbeschreibung / Statement of Work bezeichnet einen zusätzlichen Anhang zu diesen AGB, der nach Unterzeichnung zusammen mit diesen AGB den Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter bildet. Jeder Leistungsbeschreibung wird eine identifizierbare Serviceplan-Nummer („SSN“) zugewiesen.

Nutzerabonnements (User Subscription) bezeichnet die vom Kunden erworbenen Abonnements, welche Autorisierte Nutzer zum Zugang und zur Nutzung der Leistungen unter den Voraussetzungen dieses Vertrages berechtigen.

Rechte an geistigem Eigentum (IPR) sind Patente, Rechte an Erfindungen, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Marken, Geschäftsbezeichnungen und Domains, Rechte an Aufmachungen und Handelsaufmachungen, Goodwill und das Recht, wegen unerlaubter Vervielfältigung oder unlauteren Wettbewerbs zu klagen, Rechte an Designs, Mustern und Modellen, Datenbankrechte, Rechte zur Nutzung und zum Schutz der Vertraulichkeit vertraulicher Informationen (einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnisse) und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, und einschließlich aller Anmeldungen und Rechte zur Beantragung und Gewährung, Verlängerung oder Erweiterung solcher Rechte und der Rechte zur Inanspruchnahme der Priorität solcher Rechte sowie aller ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen, die jetzt oder in Zukunft in irgendeinem Teil der Welt bestehen oder bestehen werden, einschließlich des Rechts, Schadenersatz für frühere Verletzungen einzuklagen und zu fordern.

Service Vereinbarung bezeichnet die zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterzeichnete Vereinbarung, in dem unter anderem die spezifischen Leistungen, die Abonnementgebühren und die Anfangslaufzeit festgelegt sind.

Servicegebühren sind die Servicegebühren für vom Kunden bestellte kundenspezifische Leistungen, erweiterte Supportleistungen (zusätzlich zu den Standard-Supportleistungen des Anbieters, für die keine zusätzlichen Gebühren anfallen) oder Zusatzleistungen des Anbieters (professional services). Die Servicegebühren werden gegebenenfalls in dem entsprechenden Angebot oder Vertrag aufgeführt.

Software bezeichnet die MetaCompliance®-Software, die vom Anbieter als Teil der Leistungen bereitgestellt wird.

Spezifikationen bedeutet eine Beschreibung der Leistungen, wie sie vom Anbieter bereitgestellt wird und hier verfügbar ist.

Start-Datum ist das in Ziffer 1.2 festgelegte Datum.

Support bezeichnet die Supportleistungen, die der Anbieter in Bezug auf jeden Administrativen Nutzer während der Laufzeit erbringt und die gemäß der Support Services Policy zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde muss einen Fernzugriff zur Verfügung stellen, um dem Anbieter den Zugang zu den Kunden-IT-Anlagen für Wartung, Support und Reparaturen zu ermöglichen. Supportanfragen können nur von Administrativen Nutzern gestellt werden. Der Anbieter ist berechtigt, auch Online-Support für Autorisierte Nutzer bereitstellen.

Support-Richtlinie bezeichnet die hier verfügbare Richtlinie des Anbieters für die Bereitstellung von Support in Bezug auf die Leistungen, die der Anbieter dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung stellt.

Verlängerungszeitraum bezeichnet fortlaufende Zeiträume von 12 Monaten (oder ein anderer Zeitraum, den der Anbieter mit dem Kunden entweder in der Service Vereinbarung oder anderweitig schriftlich vereinbart hat).

Vertrag bezeichnet den Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Erbringung der Leistungen in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der Leistungsbeschreibung und einer etwaigen Service Vereinbarung.

Vertragslaufzeit bedeutet die Laufzeit dieses Vertrages, wie in Ziffer 14.1 definiert.

Vertrauliche Informationen sind alle Informationen vertraulicher Art einer Partei (unabhängig ob in mündlicher, schriftlicher, elektronischer oder sonstiger Form), einschließlich Geschäftsgeheimnissen und Informationen von kommerziellem Wert, die dieser Partei bekannt sind und ihr gehören, bzgl. ihrer Technologie, ihres Geschäfts, ihrer Lieferanten, ihrer Kunden, ihrer Produkte oder Leistungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Software, Produkte und dazugehörige Dokumentation), sowie alle anderen Informationen, von denen der Empfänger weiß oder Grund zu der Annahme hat, dass sie für die offenlegende Partei vertraulich sind.

Zahlungsbedingungen sind die in der Service Vereinbarung oder in diesen AGB festgelegten Zahlungsbedingungen.

Vertragszweck bezeichnet den Zweck der Software-Bereitstellung, wonach Autorisierte Nutzer in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und ausschließlich zu ihrem und zum Nutzen des Kunden auf die Leistungen zugreifen dürfen.

1.2 Die Bestellung des Kunden gilt als angenommen, wenn der Anbieter eine schriftliche Auftragsbestätigung ausstellt; zu diesem Zeitpunkt kommt der Vertrag zustande (Start-Datum).

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt am 26th January 2024 aktualisiert. Sie gelten für neue Verträge ab diesem Datum, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Wenn Sie bereits Kunde sind, gelten diese (aktualisierten) AGB bei Abschluss einer neuen Bestellung (Purchase Order) oder bei Unterzeichnung einer neuen Service Vereinbarung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart und von beiden Parteien unterzeichnet wurde.

1.4 Im Falle von Unstimmigkeiten oder Widersprüchen zwischen einer Bestimmung in einer anwendbaren Service Vereinbarung und einer Bestimmung in diesen AGB hat die Bestimmung in der Service Vereinbarung Vorrang. Die Bestimmungen in diesen AGB haben Vorrang vor allen Bestimmungen in den Anhängen oder anderen Dokumenten, die nicht ausdrücklich in diese AGB aufgenommen wurden.

2. NUTZERABONNEMENTS

2.1 Der Anbieter gewährt dem Kunden hiermit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, ohne das Recht auf Unterlizenzierung, den Autorisierten Nutzern zu gestatten, die Leistungen während der Laufzeit des Abonnements für den internen Geschäftsbetrieb des Kunden zu den folgenden Bedingungen zu nutzen.

2.2 In Bezug auf die Autorisierten Nutzer verpflichtet sich der Kunde und wird dafür Sorge tragen, dass: (a) er für die Einhaltung dieser AGB durch die Autorisierten Nutzer verantwortlich ist und dass die in diesen AGB festgelegten Beschränkungen für den Kunden, sofern sich aus den Umständen nichts anderes ergibt, auch für diese Personen gelten; (b) jedes Nutzerabonnement vollständig personengebunden ist, mit Namen und E-Mail-Adresse versehen und durch ein individuelles Passwort geschützt ist; (c) ein Nutzerabonnement nicht von mehr als einem einzelnen Autorisierten Nutzer verwendet oder gemeinsam genutzt wird, es sei denn, das Nutzerabonnement wurde in seiner Gesamtheit auf einen anderen einzelnen Autorisierten Nutzer übertragen; in diesem Fall hat der vorherige Autorisierte Nutzer kein Recht mehr, auf die Leistungen zuzugreifen oder diese zu nutzen; (d) jeder Autorisierte Nutzer sein Passwort vertraulich behandeln; (e) der Kunde eine aktuelle Liste der aktuellen Autorisierten Nutzer führt und diese Liste dem Anbieter jederzeit innerhalb von 10 Werktagen nach schriftlicher (Email ausreichend) Aufforderung durch den Anbieter zur Verfügung stellt; (f) er dem Anbieter gestattet, die Leistungen zu überprüfen, um festzustellen, ob die Anzahl der Nutzerabonnements innerhalb der vertraglichen Grenzen liegt. Eine solche Prüfung sol höchstens einmal pro Quartal durchgeführt werden, nicht in die Nutzung der Leistungen eingreifen und diese nicht beeinträchtigen; (g) wenn eine der in Ziffer 2.2(f) genannten Prüfungen ergibt, dass der Kunde zu wenig Abonnementgebühren an den Anbieter gezahlt hat, dem Anbieter innerhalb von 30 Werktagen einen Betrag in Höhe der zu wenig gezahlten Gebühren zahlt (berechnet gemäß Ziffer 3.2); (h) wenn eine der in Ziffer 2.2(f) genannten Prüfungen ergibt, dass einer Person, die kein Autorisierter Nutzer ist, Zugang gewährt wurde, der Kunde unbeschadet der sonstigen Rechte des Anbieters diesen Zugang unverzüglich sperrt.

2.3 Dem Kunden ist es untersagt, selbst oder durch seine Autorisierten Nutzer, während der Nutzung der Leistungen auf die Plattform des Anbieters zuzugreifen und dort Schadsoftware hochzuladen, zu speichern, zu verbreiten oder zu übertragen oder Material in die Plattform einzubringen, dass: (a) gegen Gesetze verstößt, schädlich, bedrohlich, verleumderisch, obszön, verletzend, belästigend oder rassistisch oder ethnisch beleidigend ist; (b) illegale Aktivitäten erleichtert oder fördert; (c) sexuell anstößige Bilder enthält; (d Gewalt verherrlicht oder fördert; (e aufgrund von Rasse, Geschlecht, Hautfarbe, religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung, Behinderung diskriminierend ist; (f) Personen- oder Sachschäden verursacht. Der Anbieter behält sich das Recht vor, ohne daraus resultierende Haftung gegenüber dem Kunden, den Zugang des Kunden zu Material, das gegen die Bestimmungen dieser AGB verstößt, zu sperren.

2.4 Der Kunde hat es zu unterlassen: (a) außer in den gesetzlich zulässigen Fällen, insbesondere außer in den Fällen der §§ 69d Abs. 2, 3, 5 und 7, 69e UrhG und dieser AGB, zu versuchen, die Software und/oder ihren Inhalt ganz oder teilweise zu kopieren, zu modifizieren, zu vervielfältigen, davon abgeleitete Werke zu erstellen, zu framen, zu spiegeln, neu zu veröffentlichen, herunterzuladen, darzustellen, zu übertragen oder zu vertreiben, ungeachtet in welcher Form oder in welchem Medium oder mit welchen Mitteln; noch zu versuchen, die Software ganz oder teilweise zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig in eine für den Menschen wahrnehmbare Form zu bringen; oder (b) auf die Leistungen ganz oder teilweise zuzugreifen, um ein Produkt oder eine Leistung zu erstellen, die mit den Leistungen konkurriert; oder (c) die Leistungen zu nutzen, um Dritten, die keine Autorisierten Nutzer sind, Dienstleistungen anzubieten oder diese zu erbringen; oder (d die Leistungen zu lizenzieren, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu übertragen, abzutreten, zu vertreiben, auszustellen, offenzulegen oder anderweitig kommerziell zu verwerten oder sie Dritten, die keine Autorisierten Nutzer sind, zur Verfügung zu stellen; oder (e) zu versuchen, sich Zugang zu den Leistungen zu verschaffen oder Dritten dabei zu helfen, sich Zugang zu den Leistungen zu verschaffen, außer dies ist durch diese Ziffer 2 ausdrücklich erlaubt; oder (f) die Integrität oder Performance der Leistungen oder der darin enthaltenen Daten Dritter zu beeinträchtigen oder zu stören; oder (g) zu versuchen, sich unbefugten Zugang zu den Leistungen oder den damit verbundenen Systemen oder Netzwerken zu verschaffen.

2.5 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass Unbefugte keinen Zugang zu den Leistungen erhalten und die Leistungen oder deren Inhalte nutzen können. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich darüber zu benachrichtigen, falls Dritte unbefugten Zugang zu den Leistungen oder den Inhalten erlangen sollten.

3. ZUSÄTZLICHE NUTZERABONNEMENTS

3.1 Vorbehaltlich der Ziffer 3.2 kann der Kunde während der Laufzeit zusätzliche Nutzerabonnements erwerben.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung die entsprechenden Gebühren für diese zusätzlichen Nutzerabonnements an den Anbieter zu zahlen. Wenn diese zusätzlichen Nutzerabonnements vom Kunden während der Anfangslaufzeit des Abonnements oder eines Verlängerungszeitraums erworben werden, werden diese Gebühren anteilig berechnet.

4. LEISTUNGEN

4.1 Der Anbieter erbringt während der Laufzeit des Abonnements den Support und die Leistungen für den Kunden auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4.2 Der Anbieter stellt dem Kunden als Teil der Leistungen und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden den Standard-Kundensupport des Anbieters an Werktagen gemäß der Support-Richtlinie des Anbieters zur Verfügung.

4.3 Für den erweiterten Support oder kundenspezifische Leistungen, die der Kunde benötigt, berechnet der Anbieter dem Kunden zusätzliche Servicegebühren gemäß dem jeweiligen Angebot oder den Regelungen in der Service Vereinbarung.

4.4 Der Anbieter hat das Recht, nach eigenem Ermessen die Leistungen und die Software zu aktualisieren und zu verbessern. Der Kunde erkennt an, dass solche Upgrades und Verbesserungen seine Nutzung der Leistungen beeinflussen können. Vom Kunden angeforderte spezifische Upgrades werden vom Anbieter in Übereinstimmung mit einem entsprechenden Angebot oder einer Service Vereinbarung in Rechnung gestellt.

4.5 Der Anbieter stellt einen Hosting-Service zur Verfügung und speichert hierbei Kundendaten, einschließlich personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden in der Cloud. Das Hosting ist fester Bestandteil der vom Anbieter angebotenen Leistung und wird von Microsoft Azure als Unterauftragnehmer durchgeführt, dessen Geschäftsbedingungen ausdrücklich Anwendung finden: https://www.microsoft.com/en-us/licensing/product-licensing/products.

5. ENTWICKLUNG KUNDENSPEZIFISCHER LEISTUNGEN

5.1 Umfassen die Leistungen die Erbringung kundenspezifischer Leistungen, gelten die folgenden Bestimmungen.

5.2 Falls nicht bereits in der Leistungsbeschreibung geschehen, werden sich die Parteien auf konkrete Spezifikationen der Leistung einigen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, kundenspezifische Leistungen zu erbringen, bevor nicht die Spezifikationen im Rahmen der Leistungsbeschreibung vereinbart und dokumentiert sind.

5.3 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser AGB und der vereinbarten Leistungsbeschreibung hat die Leistungsbeschreibung Vorrang.

6. PFLICHTEN DES ANBIETERS

6.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Leistungen mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt erbracht werden und dass die Software im Wesentlichen wie in den Spezifikationen beschrieben funktioniert.

6.2 Wenn die Leistungen oder die Software im Wesentlichen nicht mit der oben genannten Gewährleistung übereinstimmen (Mangel), hat der Kunde den Anbieter hierüber unverzüglich zu informieren, einschließlich aller Details hierzu. Der Kunde ist verpflichtet, mit dem Anbieter nach Treu und Glauben zusammenzuarbeiten, um den Mangel zu untersuchen und zu beheben.

6.3 Sobald der Anbieter den Mangel bestätigt hat, wird er (nach seiner Wahl):

(a) den Mangel beheben;

(b) eine Umgehungslösung für den Mangel bereitstellen, die keine wesentlichen Auswirkungen auf den Betrieb oder die Qualität der Leistungen oder der Software hat; oder

(c) den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen und dem Kunden alle bis zum Datum der Kündigung gezahlten Abonnementgebühren abzüglich eines anteiligen Betrags für die bis zum Datum der Mitteilung des Gewährleistungsanspruchs an den Anbieter gezahlten Gebühren erstatten.

6.4 Der Gewährleistungsanspruch erlischt in dem Umfang, in dem der Mangel der Leistung durch eine Nutzung, Konfiguration oder Änderung der Leistungen oder der Software durch den Kunden (oder einen unbefugten Dritten) verursacht wurde, die nicht mit den vom Anbieter bereitgestellten Spezifikationen übereinstimmt.

6.5 Der Anbieter verfügt über alle erforderlichen Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen, die für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich sind, und wird diese aufrechterhalten.

7. PFLICHTEN DES KUNDEN

7.1 Der Kunde verpflichtet sich: (a) auf seine Kosten in Bezug auf diesen Vertrag mit dem Anbieter zusammenzuarbeiten sowie alle notwendigen Daten und den Zugang zu Informationen zu gewähren, die der Anbieter, seine Vertreter, Mitarbeiter oder Auftragnehmer benötigen, um die Leistungen zu erbringen, insbesondere anwendbare Spezifikationen, Entscheidungen bzgl. Datenverwaltung, Genehmigungen, Sicherheitszugangsinformationen und Konfigurationsdienste beizubringen; (b) alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften in Bezug auf seine Aktivitäten im Rahmen des Vertrags einzuhalten; (c) alle anderen in diesen AGB festgelegten Pflichten des Kunden rechtzeitig und effizient zu erfüllen; (d) sicherzustellen, dass Autorisierte Nutzer die Leistungen in Übereinstimmung mit diesen AGB nutzen, und für Vertragsverletzungen durch Autorisierte Nutzer verantwortlich zu sein; (e) alle erforderlichen Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen einzuholen und aufrechtzuerhalten, die der Anbieter, seine Auftragnehmer und Vertreter benötigen, um ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen; (f) sicherzustellen, dass sein Netzwerk und seine Systeme den vom Anbieter bereitgestellten relevanten Spezifikationen entsprechen; (g) allein verantwortlich für die Beschaffung, Wartung und Sicherung seiner Netzwerkverbindungen und Telekommunikationsverbindungen sowie für die Wartung geeigneter Kundenausrüstung zu sein; (h) einen Hauptansprechpartner zur Verfügung zu stellen, der Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit den Leistungen ansprechen, rechtzeitiges Feedback geben und Änderungen an den Leistungen überprüfen kann; und (i) auf eigene Kosten die Verantwortung zu übernehmen für die Erzeugung von Kundeninhalten, die für die Nutzung der Leistungen erforderlich sind, und für das Hochladen aller dieser Inhalte und Daten auf die Plattform des Anbieters. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder verzögert nach, kann der Anbieter einen vereinbarten Zeit- oder Lieferplan nach billigem Ermessen anpassen.

8. KOSTEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Abonnementgebühren (und etwaige Servicegebühren oder andere angegebene oder vereinbarte Gebühren) gemäß den Zahlungsbedingungen an den Anbieter zu zahlen. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang zu zahlen, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.

8.2 Wenn der Anbieter die Zahlung für die Abonnementgebühren gemäß diesen AGB und die Servicegebühren nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum erhalten hat, (a) so kann der Anbieter unbeschadet seiner etwaig weiteren Ansprüche ohne Haftung gegenüber dem Kunden die Passwörter, Konten und den Zugang des Kunden und aller Autorisierten Nutzer zu allen oder einem Teil der Leistungen deaktivieren oder sperren, und der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Leistungen ganz oder teilweise zu erbringen, solange die betreffende(n) Rechnung(en) unbezahlt bleibt/bleiben; und (b) so hat der Kunde Zinsen auf die fälligen Beträge in Höhe des geltenden gesetzlichen Zinssatzes zu zahlen. Die Zinsen berechnen sich dabei ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Zahlungseingang des überfälligen Betrags. Der Kunde hat die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag zu zahlen.

8.3 Alle Beträge und Gebühren, die im Vertrag genannt werden oder auf die Bezug genommen wird, (a) sind in der im Preisangebot oder in der Service Vereinbarung angegebenen Währung zu zahlen; (b) sind nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig (sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist); (c) verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, die gegebenenfalls in der/den Rechnung(en) gesondert aufgeführt wird.

8.4 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Abonnementgebühren oder die Gebühren für Zusatzleistungen jederzeit zu erhöhen, jedoch unter der Voraussetzung, dass eine Erhöhung mit Zustimmung des Kunden oder zu Beginn einer neuen Laufzeit (Anfangslaufzeit eines neuen Abonnements bzw. Verlängerungszeitraum) in Kraft tritt. Der Anbieter wird den Kunden in angemessener Zeit im Voraus über jede Änderung der Abonnementgebühren oder der Servicegebühren informieren. Weigert sich der Kunde, seine Zustimmung zu Änderungen zu erteilen, hat der Anbieter das Recht, den Vertrag zum Ende der laufenden Laufzeit (Anfangslaufzeit bzw. Verlängerungszeitraum) zu kündigen.

8.5 Jede vom Kunden benötigte und vom Anbieter gewährte Vor-Ort-Unterstützung wird zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Standard-Tagessätzen des Anbieters gemäß der Support-Richtlinie des Anbieters in Rechnung gestellt.

9. EIGENTUMSRECHTE

9.1 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter und/oder Dritte Inhaber der geistigen Eigentumsrechte (IPR) an den Leistungen, der Software und deren Inhalt sind und bleiben. Sofern nicht ausdrücklich in diesen AGB festgelegt, gewähren diese AGB dem Kunden keine Nutzungsrechte an geistigen Eigentumsrechten in Bezug auf die Leistung, die Software und deren Inhalt.

9.2 Der Kunde ist und bleibt Eigentümer aller Rechte an allen Kundeninhalten und trägt die alleinige Verantwortung für deren Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Integrität, Genauigkeit und Qualität sowie für die Mittel, mit denen er diese Kundeninhalte erstellt hat.

9.3 Der Anbieter wird sich in angemessener Weise bemühen, angemessene administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Kundeninhalte zu treffen.

9.4 Der Anbieter darf Kundeninhalte nicht verändern, offenlegen oder darauf zugreifen, außer in folgenden Fällen: (a) wenn dies gesetzlich gestattet ist; (b) wenn der Kunde dies ausdrücklich erlaubt; (c) um den Kunden oder Autorisierte Nutzer zu kontaktieren; (d) um die Leistungen erbringen zu können; (e) um technische Probleme oder Fragen im Zusammenhang mit den Leistungen zu klären und zu lösen; und (f) auf Anfrage des Kunden bei der Bereitstellung von Support.

9.5 Der Anbieter ist nicht für den Erhalt der Kundeninhalte verantwortlich. Im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung von Kundeninhalten ist der Anspruch des Kunden darauf beschränkt, dass der Anbieter sich in angemessener Weise bemüht, die verlorenen oder beschädigten Kundeninhalte aus der letzten vom Anbieter (oder, je nach Art des verlorenen oder beschädigten Kundeninhalts, seinem Hosting-Provider) aufbewahrten Sicherungskopie dieses Kundeninhalts wiederherzustellen.

9.6 Wenn der Anbieter bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde der für die Datenverarbeitung Verantwortliche und der Anbieter ein Auftragsverarbeiter und es wird davon ausgegangen, dass die Parteien den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) hier abgeschlossen haben, es sei denn, die Parteien haben einen hiervon abweichenden AVV geschlossen.

10. VERTRAULICHKEIT

Jede Partei wahrt die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der anderen Partei und darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur in dem Maße nutzen, offenlegen, kopieren oder verändern (oder Dritten gestatten, dies zu tun), wie es für die Erfüllung ihrer Rechte und Pflichten aus dem Vertrag unbedingt erforderlich ist. Die Bestimmungen dieser Ziffer 10 gelten nicht für Informationen, die: (a) der Öffentlichkeit zugänglich sind oder werden, ohne dass ein Verstoß gegen diesen Vertrag vorliegt; oder (b) sich bereits im Besitz des Empfängers befanden oder ihm vom Informationsgeber bekannt waren, ohne das eine Vertraulichkeitsverpflichtung bestand; oder (c) von einem Dritten erlangt wurden, dem es freisteht, diese Informationen weiterzugeben; oder (d) aufgrund von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen offenzulegen sind.

11. GESETZESTREUE

11.1 Jede Partei ist verpflichtet, die auf sie und ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag anwendbaren Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Die jeweils andere Partei hat hierbei nach Treu und Glauben und in angemessenem Umfang bei der Einhaltung dieser Vorschriften mitzuwirken.

12. HAFTUNG

12.1 Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen, Inanspruchnahmen, Verlusten, Schäden, Auslagen und Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gerichtskosten und angemessene Anwaltsgebühren) freizustellen und schadlos zu halten, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden und im Zusammenhang stehen mit (a) Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter an den Inhalten oder Phishing-Simulationsvorlagen, die vom Kunden hochgeladen oder erstellt und über die Software versendet werden; (b) der Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Kunde dem Anbieter zur Verfügung gestellt hat; und (c) jede schuldhafte Verletzung der in Ziffer 2 dieser AGB genannten Pflichten, aus der dem Anbieter nachweislich ein Schaden entstanden ist. Die Pflicht zur Freistellung besteht unter der Voraussetzung, dass (a) der Kunde unverzüglich über einen solchen Anspruch informiert wird und (b) der Lieferant dem Kunden bei der Verteidigung und Beilegung des Anspruchs in angemessener Weise und auf Kosten des Kunden unterstützt.

12.2 Der Anbieter wird, vorbehaltlich der Ziffern 12.4 und 12.5, den Kunden gegen Ansprüche verteidigen und freistellen, für den Fall dass die Software ein UK- oder EU-Patent verletzt, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages erteilt ist, und wird den Kunden alle Beträge erstatten, die dem Kunden in einem Urteil oder einem Vergleich über solche Ansprüche auferlegt werden, vorausgesetzt dass: (a) der Anbieter unverzüglich von einem solchen Anspruch in Kenntnis gesetzt wird; (b) der Kunde den Anbieter bei der Verteidigung gegen und Beilegung solcher Ansprüche in angemessener Weise und auf Kosten des Anbieters unterstützt; und (c) der Anbieter die alleinige Befugnis und Entscheidungsmacht hinsichtlich der Verteidigung gegen oder Beilegung solcher Ansprüche hat.

12.3 Der Kunde ist einverstanden, dass bei der Verteidigung gegen oder Beilegung von Ansprüchen der Anbieter dem Kunden das Recht verschafft, die Leistungen weiter zu nutzen, die Leistungen ersetzt oder so modifiziert, dass sie nicht mehr patentverletzend sind, oder, falls solche Umgehungslösung nicht in zumutbarer Weise möglich sind, den Vertrag vorbehaltlich der Rückzahlung des Restbetrags der im Voraus gezahlten Abonnementgebühren für die verbleibende Laufzeit des Abonnements kündigt.

12.4 In keinem Fall haften der Anbieter, seine Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer gegenüber dem Kunden, soweit die angebliche Rechtsverletzung auf einem oder mehreren der folgenden Umstände beruht: (a) Veränderung der Leistungen durch eine andere Person als der Anbieter; oder (b) Nutzung der Leistungen durch den Kunden in einer Weise, die dem Zweck und der Spezifikation widerspricht; oder (c) Nutzung der Leistungen durch den Kunden, nachdem der Anbieter oder eine zuständige Behörde ihn über die angebliche oder tatsächliche Verletzung informiert hat; oder (d) Nutzung einer Marke oder eines urheberrechtlich geschützten Inhalts innerhalb der Software, für die die Parteien vereinbart hatten, dass die Nutzung auf Risiko des Kunden erfolgte.

12.5 Das Vorstehende legt abschließend die Rechte des Kunden und die Haftung des Anbieters (einschließlich seiner Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer) für den Fall einer Verletzung von Schutzrechten fest. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er die Leistungen und die Software ansonsten auf eigenes Risiko nutzt und den Anbieter von jeglichen Ansprüchen in Bezug auf die Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter freistellt, die gegen den Kunden geltend gemacht werden im Zusammenhang mit (a) Informationen oder Materialien des Kunden, (b) Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Kunden und/oder (c) der Verletzung des Kunden einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag.

13. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

13.1 Der Anbieter haftet aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder auf sonstige Weise für Schäden und vergebliche Aufwendungen wie folgt:

(a) Im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei einer Beschaffenheit, für die der Anbieter eine Garantie übernommen hat, in voller Höhe.

(b) In allen anderen Fällen haftet der Anbieter nicht, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Eine Verletzung einer Kardinalpflicht im Sinne dieser Ziffer 13.1(b) liegt vor bei Verletzung einer Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung des Anbieters jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(c) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

13.2 Ein Mitverschulden (z.B. wegen Pflichtverletzung des Kunden) kann geltend gemacht werden. Die Haftungsbeschränkungen in dieser Ziffer 13 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde und auch nicht für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.3 Alle Ansprüche gegen den Anbieter aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder sonstigem Schadensrecht oder vergeblicher Aufwendungen verjähren in einem Jahr. Diese Frist beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Abschnitts tritt die Verjährung spätestens fünf Jahre nach Entstehung des Anspruchs ein. Die Regelungen der Sätze 1 bis 3 dieser Ziffer 13.3 gelten nicht für die Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung für Personenschäden und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.4 Die Gesamthaftung des Anbieters aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag gegenüber dem Kunden, einschließlich bekannter Tochtergesellschaften und verbundener Unternehmen, ist auf die Summe der Abonnementgebühren beschränkt, die für die Nutzerabonnements während des Zeitraums von 12 Monaten unmittelbar vor dem Datum, an dem der betreffende Anspruch entstanden ist, gezahlt wurden.

14. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

14.1 Der Vertrag beginnt am Tag des Inkrafttretens und bleibt, sofern er nicht vorzeitig gemäß dieser AGB gekündigt wird, bis zum Ende der Laufzeit des Abonnements in Kraft.

14.2 Unbeschadet anderer Rechte, die den Parteien zustehen, kann jede Partei den Vertrag ohne Haftung gegenüber der anderen kündigen, wenn: (a) die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen den Vertrag begeht und, falls ein solcher Verstoß behebbar ist, diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung über den Verstoß behebt; oder (b) die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht, zahlungsunfähig wird, ein Insolvenzverwalter über ihr gesamtes oder einen Teil ihres Vermögens oder Geschäfts bestellt ist oder einen Beschluss über ihre Auflösung oder Liquidation fasst oder ein ähnliches Verfahren, Ereignis oder Maßnahme in einer anderen Rechtsordnung eintritt.

14.3 Die Laufzeit des Abonnements verlängert sich automatisch nach der Anfangslaufzeit sowie nach jedem Verlängerungszeitraum, es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen schriftlich (auch per E-Mail) mit, dass sie keine Verlängerung wünscht. Eine solche Mitteilung muss innerhalb von drei Monaten vor Ablauf des jeweiligen Zeitraums erfolgen. Die Mitteilung hat in Textform zu erfolgen und zwar per E-Mail an: finance@metacompliance.com und in Übereinstimmung mit Ziffer 15.8.

14.4 Bei Beendigung oder Kündigung des Vertrages aus jeglichem Grund: (a) enden im Zeitpunkt der Beendigung bzw. Wirksamwerden der Kündigung alle im Rahmen des Vertrags gewährten Lizenzen, auch wenn die Anfangslaufzeit oder die Laufzeit des Abonnements in der Service Vereinbarung als „unbefristet“ definiert ist oder kein Ablaufdatum angegeben ist; (b) darf jede Partei die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht mehr nutzen; und (c) die im Zeitpunkt der Beendigung oder Kündigung aufgelaufenen Rechte der Parteien bestehen fort; und (d) der Anbieter hat das Recht alle Kundeninhalte, die sich in seinem Besitz befinden, innerhalb von 90 Tagen nach Beendigung des Vertrages zu vernichten oder anderweitig darüber zu verfügen.

15. ALLGEMEINES

15.1 Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber nicht aus dem Vertrag, wenn er aufgrund von Ereignissen, Umständen oder Ursachen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, an der Erfüllung seiner Verpflichtungen oder an der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit gehindert wird oder sich diese verzögert. Dauert die Verzögerung oder Nichterfüllung länger als 3 (drei) Monate an, so kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von 6 (sechs) Wochen gegenüber dem Anbieter kündigen.

15.2 Ein Verzicht auf ein Recht oder einen Anspruch (a) ist nur wirksam, wenn er schriftlich und ausdrücklich erfolgt und (b) gilt nicht als Verzicht bezüglich später erfolgender Verletzung oder entstehender Ansprüche.

15.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

15.4 Diese AGB und der Vertrag stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle früheren ob schriftlichen oder mündlichen Absprachen zwischen ihnen.

15.5 Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag abzutreten, zu belasten oder in sonstiger Weise zu übertragen.

15.6 Keine der Bestimmungen dieser AGB zielt darauf ab, eine Partnerschaft zwischen den Parteien zu begründen oder eine Partei zu ermächtigen, als Vertreter für die andere Partei zu handeln, und keine Partei ist befugt, im Namen oder im Auftrag der anderen Partei zu handeln oder die andere Partei in irgendeiner Weise zu binden. Jede Partei bestätigt, dass sie in ihrem eigenen Namen und nicht zum Nutzen einer anderen Person handelt.

15.7 Der Vertrag räumt Dritten keine Rechte ein. Niemand, der nicht Vertragspartei ist, hat das Recht, eine der Vertragsbestimmungen durchzusetzen oder aus ihnen vorzugehen. Der Vertrag ist weder ein echter, noch ein unechter Vertrag zugunsten Dritter, noch soll der Vertrag Schutzwirkung zugunsten Dritter entfalten, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

15.8 Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bedürfen der Textform und sind an den Sitz der jeweiligen Partei oder an eine andere von ihr genannte Adresse zu richten und sind persönlich zu übergeben oder postalisch per Einschreiben Rückschein oder einem anderen Zustelldienst mit Zustellungsservice am nächsten Werktag zuzustellen oder per E-Mail an die in der Service Vereinbarung angegebene E-Mail-Adresse der anderen Partei zu senden. Die Zustelladresse des Anbieters ist Katharinenstraße 21, 04109 Leipzig, Deutschland.

15.9 Der Vertrag und alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten unterliegen dem deutschen Recht. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte in Leipzig, Deutschland, die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus dem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).

15.10 Keine Partei darf ein gerichtliches Verfahren/Schiedsverfahren in Bezug auf eine Streitigkeit aus diesem Vertrag einleiten, bevor sie nicht versucht hat, die Streitigkeit durch eine Mediation gemäß dem Mediationsverfahren der Deutschen Gesellschaft für Verbraucher- und Unternehmensmediation e.V. (DGM) beizulegen und entweder die Mediation beendet wurde oder die andere Partei nicht an der Mediation teilgenommen hat, sofern das Recht auf Einleitung eines Verfahrens nicht durch eine Verzögerung beeinträchtigt wird.

15.11 Die Service Vereinbarung kann in einer beliebigen Anzahl von Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt, die aber alle zusammen denselben Vertrag darstellen.

Eine Änderung dieser AGB oder der Service Vereinbarung ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet ist.