Einhaltung von ISO 27001 & DORA
Wo Finanzunternehmen immer noch versagen (und wie man das beheben kann)

Für wen DORA gilt
Seit Januar 2025 gilt die DORA-Verordnung für den gesamten Finanzdienstleistungssektor der EU und führt einen einheitlichen Rahmen für IKT-Risiken und operative Widerstandsfähigkeit ein.
Wenn Sie in den Bereichen IT, Cybersicherheit oder Compliance tätig sind oder IKT-Dienstleistungen für Finanzinstitute erbringen, gilt DORA wahrscheinlich auch für Sie.
Viele Organisationen arbeiten bereits nach ISO 27001. DORA legt die Messlatte jedoch deutlich höher.
Damit werden höhere Erwartungen in folgenden Bereichen gestellt:
- Reaktion auf reale Vorfälle, nicht nur auf dokumentierte Prozesse
- Kontinuierliche Tests der Ausfallsicherheit
- Überwachung von IKT-Risiken durch Dritte
- Nachweisbares Bewusstsein und Umsetzung durch die Mitarbeiter
Dieses Whitepaper untersucht, wo bestehende Rahmenwerke unzureichend sind und was sich ändern muss, um die DORA-Anforderungen in der Praxis – und nicht nur auf dem Papier – zu erfüllen.


Wie ISO 27001 die Einhaltung von DORA unterstützt
Die Norm ISO 27001 bietet eine solide Grundlage für das Management von Informationssicherheitsrisiken, wobei in vielen Finanzinstituten bereits strukturierte Kontrollmaßnahmen, Governance-Rahmenwerke und auditfähige Prozesse vorhanden sind.
Doch DORA geht noch einen Schritt weiter.
Der Schwerpunkt verlagert sich vom bloßen Vorhandensein von Kontrollmaßnahmen hin zum Nachweis, dass Sie kritische Betriebsabläufe auch während einer Störung aufrechterhalten können.
Genau hier zeigen viele Organisationen derzeit noch Defizite.


Entdecken Sie selbst
Sind Sie bereit, die Lücke zu schließen?
Laden Sie das DORA-Whitepaper herunter, um die betriebliche Widerstandsfähigkeit zu stärken und den sich entwickelnden Compliance-Anforderungen einen Schritt voraus zu sein.


