1. woher kommt sie?
Die EU-Datenschutzrichtlinie, die auch als Richtlinie 95/46/EG bekannt ist, ist eine von der Europäischen Union verabschiedete Verordnung zum Schutz der Privatsphäre und zum Schutz aller personenbezogenen Daten, die für oder über EU-Bürger erhoben werden. Sie wurde 1995 verabschiedet und bezieht sich auf die Verarbeitung, die Nutzung und den Austausch solcher Daten. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der EU-Rechtsvorschriften zum Datenschutz und zu den Menschenrechten.
2. die sieben Grundsätze
Im Jahr 1980 wollte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ein umfassendes Datenschutzsystem für ganz Europa schaffen und gab daher die "Empfehlungen des Rates für Richtlinien zur Regelung des Schutzes der Privatsphäre und des grenzüberschreitenden Verkehrs personenbezogener Daten" heraus, die auf sieben Grundsätzen beruhen, die im Folgenden aufgeführt sind:
- Benachrichtigung -Betroffene Personen sollten benachrichtigt werden, wenn ihre Daten erhoben werden.
- Zweck -Die Daten dürfen nur für den angegebenen Zweck und nicht für andere Zwecke verwendet werden.
- Zustimmung -Daten sollten nicht ohne die Zustimmung der betroffenen Person weitergegeben werden.
- Sicherheit -Die gesammelten Daten sollten vor möglichem Missbrauch geschützt werden.
- Offenlegung -Die betroffenen Personen sollten darüber informiert werden, wer ihre Daten sammelt.
- Zugang -Betroffene Personen sollten die Möglichkeit haben, auf ihre Daten zuzugreifen und unrichtige Daten zu berichtigen.
- Rechenschaftspflicht -Die betroffenen Personen sollten über ein Verfahren verfügen, mit dem sie die Datensammler bei Nichteinhaltung der oben genannten Grundsätze zur Rechenschaft ziehen können.
3. die neue Datenschutzverordnung (auch bekannt als GDPR)
Die im April 2016 verabschiedete Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR) wird die Datenschutzrichtlinie ablösen und soll ab dem 25. Mai 2018 in Kraft treten.
Diese neue Verordnung, die vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde, erweitert die bisherigen Anforderungen an die Erhebung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten und schreibt vor, dass die Zustimmung der betroffenen Person ausdrücklich erteilt werden muss und nicht standardmäßig angekreuzt werden darf. Die Ziele der Europäischen Kommission mit dieser neuen GDPR-Gesetzgebung sind unter anderem:
- Die Koordinierung von 27 nationalen Datenschutzvorschriften in einer einheitlichen Verordnung
- Die Verbesserung der Vorschriften für die Übermittlung von Unternehmensdaten in Länder außerhalb der Europäischen Union
- Die Verbesserung der Kontrolle der Nutzer über ihre persönlichen Identifikationsdaten
Wenn Sie weitere Informationen über GDPR und die Datenschutzrichtlinie wünschen, wenden Sie sich noch heute an uns.