GDPR: 4 Dinge, die Marketer tun können, um einen Schreck zu vermeiden
Veröffentlicht am: 17 Okt. 2017
Zuletzt geändert am: 24 Juli 2025
Daten sind ein wesentliches Rädchen im Marketing. Gesunde Daten werden verwendet, um Marketing- und Werbekampagnen für Unternehmen auf der ganzen Welt durchzuführen und zu pflegen. Es betrifft jeden B2B- oder B2C-Vermarkter, der auf eine wertvolle Datenbank als Teil seiner CRM-Strategie angewiesen ist.
Big Data ist mittlerweile eine etablierte treibende Kraft im Marketing. Doch die GDPR zwingt uns, dies neu zu bewerten. Marketingexperten werden immer auf Kundenanalysen zurückgreifen, um die Qualität der Leads zu verbessern, die Konversion zu steigern und die Inhalte auf den Verkaufszyklus und die Buyer Journey abzustimmen.
Der Marketingbereich Ihres Unternehmens ist besonders anfällig, wenn es um den Datenschutz geht. Das liegt an der schieren Menge an Informationen, die oft von und zwischen zahlreichen verschiedenen Akteuren in Ländern rund um den Globus ausgetauscht werden. Diese Daten sind notwendig, um erfolgreiche Marketingaktivitäten, Veranstaltungen, Konferenzen und Messen durchzuführen. Vor diesem Hintergrund haben wir vier Dinge zusammengestellt, die Vermarkter jetzt tun können, um einen Schreck zu vermeiden, wenn die Datenschutzgrundverordnung nächstes Jahr in Kraft tritt.
GDPR bedeutet Inbound Marketing

Mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung sollten sich Unternehmen bereits mit der Frage der Erlaubnis befassen und eine neue ausdrückliche Zustimmung zum Erhalt von Marketingkommunikation einholen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Datenbank aus einer gekauften Kundenliste stammt. Die Verantwortung liegt immer noch bei dem Unternehmen, das Marketing für diese Liste betreibt, um sicherzustellen, dass die Zustimmung der Personen klar dokumentiert ist.
Das mag wie ein Alptraum für Vermarkter erscheinen, aber anstatt es als Alptraum zu betrachten, sollten Sie es als das sehen, was es ist. Es bietet eine großartige Gelegenheit, überzeugende, ansprechende Inhalte zu erstellen, die potenzielle Kunden brauchen. Im Gegenzug erhalten Marketingspezialisten neues Kundeninteresse und können sie auf diese Weise durch ihren Marketingtrichter führen. GDPR für das Marketing bedeutet, die richtigen Kunden mit den richtigen Inhalten in der richtigen Phase ihrer Inbound-Reise anzusprechen.
Bestehende Marketing-Prozesse prüfen

Sie müssen überprüfen und sicherstellen, dass Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Ihre Anmeldevereinbarung und Ihre Abonnementeinstellungen den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen und klar und präzise formuliert sind. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie dies sofort überarbeiten.
– Überprüfen Sie Ihre Kundendatenbank (dokumentieren Sie, wer sich für was entschieden hat und bis wann)
– Haben Sie die Erlaubnis, eine IP-Adresse zu verfolgen? (sind Sie sicher, dass Sie das richtige Dokument an die richtige Person senden)?
– Haben Sie einen Link zum Abonnement in Ihrer gesamten Kommunikation und auf allen Plattformen?
Eine gute Verteidigung ist obligatorisch

Sie sollten auch über ein Verfahren für den Fall verfügen, dass ein Sicherheitsverstoß auftritt. Die Art und Weise, wie Sie mit einem Verstoß umgehen, wird sich auf Ihren Fall auswirken. Diejenigen, die nachgewiesen haben, dass sie strenge Maßnahmen zur Behebung von Sicherheitsverletzungen ergriffen haben, werden sich bei der Verhängung von Bußgeldern gut verteidigen können. Wie an dieser Stelle bereits ausführlich erläutert wurde, drohen Unternehmen im Falle eines Verstoßes Geldbußen in Höhe von 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes – je mehr Schutz sie also haben, desto besser.
Einverständnis wird entscheidend

Vermarkter müssen sich mehr Gedanken über das Konzept der Zustimmung machen. Direktmarketing erscheint in GDPR als Beispiel für ein berechtigtes Interesse (einschließlich kommerzieller Vorteile). In Artikel 29 wird jedoch davor gewarnt, dass berechtigte Interessen nicht auf der Grundlage verwendet werden sollten, dass sie weniger einschränkend sind als die anderen Gründe. Es ist also kein Freifahrtschein für das Direktmarketing. Sich auf ein berechtigtes Interesse zu berufen, ist ein riskantes Unterfangen und Vermarkter sollten vorsichtig sein, wenn sie diesen Ansatz zur Einhaltung der DSGVO wählen.
Wie wird sich die DSGVO Ihrer Meinung nach auf das Marketing auswirken? Glauben Sie, dass es für die Vermarkter schwieriger und für die Kunden besser wird? Lassen Sie es uns in den Kommentaren unten wissen.